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Preise |
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Sie sind privat versichert
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Sofern Sie privat versichert sind oder eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, orientiere ich mich bei der Abrechnung an der Gebührenordnung für Heilpraktiker aus dem Jahr 1985 (GeBüH85). Diese war und ist zu keinem Zeitpunkt rechtsverbindlich gewesen wie beispielsweise die Honorartabelle für Architekten und wurde seit 1985 nicht verändert; neuere Therapieverfahren sind dort nicht zu finden; auch die Preise spiegeln das allgemeine Preisniveau wieder, welcher vor mehr als dreißig Jahren galt. Ich bitte daher um Verständnis, wenn ich die damaligen Preise in meiner Abrechnung nahezu verdoppele; dies entspricht auch der Entwicklung der Inflation seit damals. |
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Sie sing gesetzlich versichert
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Sofern Sie gesetzlich versichert sind, haben Sie keinen Anspruch auf Kostenübernahme irgendeiner Stelle. Daher rechne ich bei gesetzlich versicherten Patienten zunächst nach der Zeit ab und nicht den angewandten Verfahren. So haben Sie die Sicherheit, dass ich das, was ich tue, tue, weil es für Sie nützlich oder sinnvoll ist, und nicht, weil es mir zusätzliche Einnahmen verschafft. |
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