Die Ausbildung eines Heilpraktikers

Immer wieder ist zu lesen oder zu hören, dass Heilpraktiker keinerlei Ausbildung hätten. Lediglich ein Hauptschulabschluss sei nötig, und jeder Mensch über 25 Jahre dürfe sich einfach zur Prüfung anmelden und diese so oft wiederholen, wie er wolle; die Prüfung selbst sei nur ein einfacher Ankreuztest. Das alles könne ja nicht so schwer sein.

Was über die Voraussetzungen zur Zulassung zur Prüfung gesagt wird, stimmt. Der Rest stimmt nicht. Wenn die Prüfung so einfach ist, warum bestehen Sie dann nur etwa zehn bis zwanzig Prozent der Prüflinge?

Ich habe von 1986 bis 1992 selbst Medizin studiert, kann also vergleichen:

Ein Medizinstudium dauert mindestens 6 Jahre. In den ersten beiden Jahren lernt der angehende Mediziner Dinge wie Physik oder Chemie, medizinische Terminologe, Anatomie, Physiologie und Biochemie. Diese Teil wird als „vorklinischer Studienabschnitt“ bezeichnet. Nach vier Fachsemestern erfolgt die Ärztliche Vorprüfung, auch „Physikum“ genannt. Erst nach Bestehen des Physikums beginnt der „Klinische Studienabschnitt“. Die Vorklinik habe ich in Bochum absolviert; nach dem Physikum wechselte ich nach Bonn.

Zu meiner Zeit bestand bestand der klinische Studienabschnitt aus drei Phasen, von denen die ersten beiden fließend ineinander übergingen Jeder Abschnitt endete mit einem Teil der „Ärztlichen Prüfung“, also mit dem ersten, zweiten und dritten Staatsexamen. Vor einigen Jahren wurde die Prüfungsordnung geändert: alle Phasen des klinischen Studienabschnittes wurden zusammengefasst und enden mit einer einzigen Prüfung.

Der erste klinische Studienabschnitt umfasste unter anderem Dinge wie Pathologie, Mikrobiologie und Pharmakologie. In diese Zeit gehörte auch der „KAKU“ – Kurs der allgemeinen klinischen Untersuchungen, in dem wir erstmals lernten, Patienten mit den für die einzelnen Fachbereiche typischen einfachen Methoden zu untersuchen. Nach einem Jahr konnten wir den erste Abschnitt der ärztlichen Prüfung ablegen.

Aber auch ohne diese Prüfung zu bestehen, konnten wir mit dem zweiten Teil der klinischen Ausbildung fortfahren. Erst während dieser Phase kommen Medizinstudenten erstmals ernsthaft mit Patienten in Kontakt, erst jetzt erlernten wir die grundlegenden Behandlungsmöglichkeiten der verschiedenen Disziplinen. Pharmakologie und Mikrobiologie wurden noch einmal aufgefrischt und vertieft.

Während dieser Zeit mussten Studenten während der Semesterferien mindestens 16 Wochen als „Famulus“ (lateinisch für „Gehilfe“) unter ärztlicher Aufsicht arbeiten, davon mindestens 8 Wochen in einem Krankenhaus und mindestens 4 Wochen in der Praxis eines niedergelassenen Arztes. Meine Famulaturen umfassten Chirurgie, Augenheilkunde und die Tätigkeit auf einer Intensivstation in Krankenhäusern in Siegburg, Koblenz und Osnabrück sowie die Tätigkeit bei einem chirurgischen Durchgangsarzt in einer Praxis in Witten.

Nach diesen drei Jahren klinischer Ausbildung sollten erster und zweiter Abschnitt der ärztlichen Prüfung bestanden sein.

Bis zu diesem Punkt kam ich auch. Mir hat in drei Anläufen zum Staatsexamen die Pharmakologie sozusagen „das Genick gebrochen“. Das war nicht schön, kommt aber vor.

Das letzte Jahr ist das „Klinische Jahr“. Studenten verbringen eine Zeit in einem Krankenhaus in der Chirurgie, in der Inneren Medizin und in einem Fachgebiet ihrer Wahl. Danach kommt der dritte Abschluss der ärztlichen Prüfung und das Studium ist beendet.

Als ich die Heilpraktikerprüfung ablegte, fand ich in der schriftlichen Prüfung viele Fragen, wie sie Medizinstudenten im zweiten Staatsexamen (!) finden. Ausdrücklich: Ohne das Wissen, das ich mir während meines Medizinstudiums anggeigent hatte, hätte ich diese Prüfung nicht bestanden! Jeder, der meint, die Heilpraktikerprüfung sei ganz einfach, sollte da mal drüber nachdenken.

Viele (nicht alle) Heilpraktiker haben vorher eine Ausbildung zum Physiotherapeuten, Krankenpfleger, Rettungssanitäter oder zur Hebamme absolviert, verfügen also über eine medizinische Vorausbildung. Als medizinische Laien sind sie damit sicherlich nicht zu bezeichnen. Die Heilpraktikerprüfung erlaubt ihnen, nicht nur auf ärztliche Anweisung zu handeln, sondern eigenständig Therapiepläne zu entwerfen und so die ihnen anvertrauten Patienten bestmöglich zu unterstützen.