Sie sind privat versichert oder haben eine Zusatzversicherung
Sofern Sie privat versichert sind oder eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, orientiere ich mich bei der Abrechnung an der Gebührenordnung für Heilpraktiker aus dem Jahr 1985 (GeBüH85). Diese war und ist zu keinem Zeitpunkt rechtsverbindlich gewesen wie beispielsweise die Honorartabelle für Architekten und wurde seit 1985 nicht verändert; neuere Therapieverfahren sind dort nicht zu finden; auch die Preise spiegeln lediglich das allgemeine Preisniveau wieder, welcher vor vierzig Jahren galt. Ich bitte daher um Verständnis, wenn ich die damaligen Preise in meiner Abrechnung nahezu verdoppele; dies entspricht auch der Entwicklung der Inflation seit damals.
Es ist aber möglich, dass Ihre Versicherung die Ihnen von mir in Rechnung Beträge nicht anerkennt oder nur teilweise erstattet; dies liegt jedoch nicht in meinem Ermessen, sondern in dem Vertrag, den sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben.
Sie sind gesetzlich versichert ohne Zusatzversicherung
Sofern Sie gesetzlich versichert sind, haben Sie keinen Anspruch auf Kostenübernahme irgendeiner Stelle. Daher rechne ich bei gesetzlich versicherten Patienten zunächst nach der Zeit ab und nicht den angewandten Verfahren. So haben Sie die Sicherheit, dass ich das, was ich tue, tue, weil es für Sie nützlich oder sinnvoll ist, und nicht, weil es mir zusätzliche Einnahmen verschafft.
In dem Honorar enthalten sind Beratungskosten sowie Kosten für einfache, materiell nicht allzu aufwendige Untersuchungs- und Behandlungsmethoden wie Massagen, chiropraktische Behandlung, Dehnübungen, Ohrakupunktur. Die Kosten dafür belaufen sich auf 70 Euro für eine etwa 30- bis 45- minütige Sitzung.
Zusatzkosten entstehen (eher selten) bei erhöhtem Materialverbrauch oder bei Injektionen; hier kommen die Ausgaben für das Medikament hinzu.
Die genannten Preise sind Endpreise und verstehen sich inklusive der Kosten für Verbrauchsmaterial wie Nadeln, Desinfektionsmittel, Verbandmaterial und Ähnliches aus Praxisbeständen mit Ausnahme von Injektionsmitteln.
Weitere Leistungsvergütungen werden gegebenenfalls individuell vereinbart.
Unabhängig hiervon sind individuelle Preisabsprachen möglich.
Gemäß §4b der AGB sind die Honorare für die erbrachten Leistungen am Ende des Behandlungstages direkt bar zu bezahlen.
Stand: 01.07.2025
Die Dornstein-Tabelle
Immer mehr private Krankenversicherungen bieten Zusatzversicherngen für gesetzliche versicherte Patienten an, die zumindest einen Teil der Kosten für Behandlungen bei Heilpraktikern übernehmen. Eine Übersicht finden Sie in der sogenannten „Dornstein-Tabelle„
Link: www.dornsteintabelle.de
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